Stallpflicht für einzelne Geflügelbestände in Stadt und Landkreis Osnabrück
Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück hat seine Risikobewertung zur Übertragung des Geflügelpesterregers von Wildvögeln auf Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltung für das Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück aktualisiert. Die Bewertung ergibt, dass eine flächenendeckende Stallpflicht aktuell noch nicht erforderlich ist. Der Veterinärdienst sieht jedoch nach der aktualisierten Risikobewertung das Erfordernis von einzelfallbezogenen Schutzvorkehrungen für Betriebe, die ein besonderes Risiko darstellen. Die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest über Wildvögel (über Kot, lebende oder tote Wildvögel) in die Auslauffläche des Geflügelbestandes kann im Einzelfall erhöht sein. In solchen Fällen wird die Stallpflicht für einzelne Geflügelhaltungen angeordnet.
Für welche Bestände mit Freiland-/Auslaufhaltung wird ein solches Risiko erkannt?
Für in Freiland gehaltenes Geflügel (etwa Hühner, Enten und Gänse) besteht ein höheres Risiko für die Übertragung des Geflügelpesterregers über Wildvögel in die Bestände, wenn folgende Risikofaktoren zum Tragen kommen:
- Rastplätze von Kranichen oder Wildgänsen beziehungsweise Aufenthalt von Wildenten in der Nähe oder in den Ausläufen (Freilandhaltung) des Geflügels. Dies geschieht insbesondere dann, wenn gute Futterquellen und Wasser in der Nähe sind.
- Je größer die Ausläufe und die jeweiligen Tierzahlen sind, umso höher ist das Risiko, dass es auf der Fläche zu einem Viruseintrag kommt, und dass das Virus in ein gehaltenes Tier (Geflügel) gelangt. Und: Je größer die Bestände (hier: Freilandhaltung) sind, desto mehr Nutzgeflügel würde infiziert werden und – damit einhergehend – desto mehr Viren würde von den infizierten Tieren insgesamt ausgeschieden werden. Daher geht von solchen Beständen ein höheres Risiko für die Weiterverbreitung aus, falls sie von der Geflügelpest betroffen sind. Daher werden jetzt insbesondere Bestände ab einer Gesamtgröße von 350 Tieren in den Blick genommen.
- Gehaltene Enten und Gänse könnten ihre Wildvogelartgenossen anlocken.
- Bei Legehennen kommt noch der Verbreitungsweg des Geflügelpesterregers über die Eier als Zusatzrisiko für die Ausbreitung/Übertragung auf andere Bestände hinzu, sofern Reste verfüttert werden.
Vorgehensweise:
- Der Veterinärdienst nimmt Kontakt mit Geflügelhaltern auf, bei denen das Geflügel bekanntermaßen in Freiland/im Auslauf gehalten wird (zunächst ab einer Bestandsgröße von zunächst 350 Tieren).
- Ermittlung der Risiken (siehe oben) je Standort unter Einbeziehung der Angaben des Tierhalters.
- Bewertung des Risikos bezogen auf den Einzelbestand.
- Anordnung der Stallpflicht für den Bestand in Abhängigkeit von der Risikobewertung, wenn dies angemessen ist.
Der Veterinärdienst wird vor diesem Hintergrund Bewertungen für Geflügelhaltungen vornehmen, die hier in Betracht kommen. Dem Veterinärdienst ist zwar eine Vielzahl an Betrieben mit „Freiland-/Auslaufhaltung“ bekannt. Um aber zu gewährleisten, dass keine Betriebe übersehen werden, sind alle Geflügelhaltungen mit mindestens 350 Tieren aufgerufen, sich zu melden. Dies sollte insbesondere dann zügig erfolgen, wenn sie besondere Risiken wahrgenommen haben, so dass diese Haltungen bevorzugt bewertet werden können. Tierhalter kleinerer Bestände, die eine massive Bedrohungslage durch Wildvögel wahrnehmen, sind ebenfalls aufgerufen, sich beim Veterinärdient zu melden.
Kontakt: Veterinaerdienst@lkos.de. Telefon: 0541/501-2183.
Weitere Schutzvorkehrungen: Die wichtigste Schutzvorkehrung ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen; dies betrifft alle Geflügelhaltungen, auch die reinen Stallhaltungen. Weitere Informationen sind auf der Interne-Seite der Kreisverwaltung erhältlich. Die Ackerbaubetriebe können mithelfen, um Umfeld von Geflügelhaltungen Flächen so zu bearbeiten, dass sie als Futterflächen für die Kraniche, Wildgänse und andere Wasserwildvögel nicht mehr interessant sind.
Ergänzende Informationen:
Betroffenheit und Risiken durch Wildvögel
Aktuell sind Teile der Kranichpopulation vermehrt von der Geflügelpest betroffen.
Einer der größten Kranichrastplätze in Norddeutschland liegt in den Diepholzer Moorniederungen. Dort wurden zwischen dem 18. und 20. Oktober 60.349 Kraniche und zwischen dem 1. und 3. November 26.056 Kraniche durch den BUND gezählt. Somit fliegen die Kraniche bereits nach Süden. Der Zug der Wildgänse findet derzeit ebenfalls statt.
Im Landkreis Osnabrück wurden in der vergangenen Woche vermehrt einzelne Kraniche in verschiedenen Gemeinden tot aufgefunden; der Veterinärdienst hat Proben gewonnen. Für einige Proben gibt es positive Befunde auf das Influenza A-Virus (Typ H5). Bislang wurde für einen Kranich vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, dass er mit hochpathogenem Influenzavirus infiziert war und es sich somit um einen Fall von Geflügelpest handelte; für weitere Einzeltiere steht der Untersuchungsbefund noch aus. Es ist aber insbesondere bei den Kranichen zu erwarten, dass es sich um Einzelfälle von Geflügelpest handelt.
Dies zeigt, dass sich infizierte Wildvögel auch im Landkreis Osnabrück beziehungsweise im Luftraum bewegen.
Betroffenheit beim Geflügel
Im Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück wurde noch kein Fall von Geflügelpest festgestellt. Durch einen neuen Fall im Landkreis Diepholz muss eine Schutzzone eingerichtet werden, die in das Gebiet des Landkreises Osnabrück hineinreicht. Betroffen sind die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln.
Bei der Mehrzahl der Geflügelpestausbrüche beim Geflügel in Niedersachsen handelt es sich um Stallhaltungen (vor allem Puten), bei denen der Ausbruch kaum durch eine Stallpflicht zu verhindern gewesen wäre.
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