Fällt die Schule aus? Oft gestellte Fragen zum witterungsbedingten Schulausfall
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, die einen sicheren Schulweg oder die ordnungsgemäße Durchführung der Schülerbeförderung nicht zulassen, entscheidet der Landkreis Osnabrück über einen Unterrichtsausfall an den Schulen im Kreisgebiet.
Im Zusammenhang mit Entscheidungen über einen möglichen Unterrichtsausfall aufgrund der Wetterlage erreichen den Landkreis Osnabrück regelmäßig zahlreiche Anfragen. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Wer trifft die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall?
Auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums entscheidet der Landkreis Osnabrück für alle Schulen im Kreisgebiet. Die Entscheidung wird in der Regel mit der Stadt Osnabrück gemeinsam getroffen.
Nach Beginn des Unterrichts entscheidet die jeweilige Schulleitung über eine mögliche vorzeitige Beendigung des Unterrichts, etwa bei angekündigtem Eisregen oder Sturmereignissen.
Wie und warum erfolgt die Entscheidungsfindung in der Kreisverwaltung?
Bei drohendem Unwetter werden Wetterprognosen und Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes analysiert.
Ebenso folgt eine Abstimmung mit den Straßenmeistereien sowie die Rettungsleitstelle.
Bis spätestens 05:00 Uhr wird über einen möglichen Unterrichtsausfall entschieden. Laut Erlass setzt ein Unterrichtsausfall extreme Witterungsbedingungen voraus, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht sicher erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist oder der Schulweg eine unzumutbare Gefahr darstellen würde.
Mögliche Gründe sind beispielsweise starke Straßenglätte (z. B. durch Eisregen), durch Schneeverwehungen blockierte Straßen oder die Gefahr herabfallender Gegenstände bzw. umstürzender Bäume bei Sturm. Übliche winterliche Glätte, die ein Befahren der Straßen mit angepasster Geschwindigkeit erlaubt, rechtfertigt hingegen keinen Unterrichtsausfall.
Wie wird die Öffentlichkeit informiert?
Nach der Entscheidung erfolgt umgehend eine Meldung an die Verkehrsmeldezentrale Niedersachsen (Schulausfälle | VMZNDS), die anschließend die Rundfunksender informiert. Ab 06:00 Uhr wird der Unterrichtsausfall im Rahmen der Verkehrsmeldungen, bekannt gegeben. Parallel dazu ist die Information im Internet abrufbar, unter anderem auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück und in den sozialen Medien.
Zusätzlich informiert die App KATWARN über Unterrichtsausfälle.
Warum wird der Unterrichtsausfall nicht bereits am Vorabend bekannt gegeben?
Es ist nicht auszuschließen, dass eine Entscheidung über den Unterrichtsausfall bereits am Vorabend getroffen wird. Wenn bereits frühzeitig eine verlässliche Prognose besteht, dass der Schulweg oder die Schülerbeförderung am Folgetag zu gefährlich sein wird, gibt die Kreisverwaltung den Unterrichtsausfall schon am Abend bekannt. Dies ist insbesondere für berufstätige Eltern hilfreich.
Häufig werden jedoch die aktuellen Entwicklungen bis in den frühen Morgen abgewartet. Maßgeblich sind nicht allein Wetterprognosen, sondern die tatsächlichen Straßenverhältnisse sowie die Frage, ob der Winterdienst die Hauptverkehrsstraßen rechtzeitig räumen und streuen kann.
In meiner Gemeinde sind die Straßen frei. Warum gilt dennoch ein Unterrichtsausfall?
Es kann nur eine einheitliche Entscheidung für das gesamte Kreisgebiet verbreitet werden. Daher muss die Kreisverwaltung abwägen, ob die Wetter- und Straßenverhältnisse in einzelnen Teilen des Landkreises einen kreisweiten Unterrichtsausfall erforderlich machen.
Auch wenn Hauptverkehrsstraßen befahrbar sind, werden bei der Entscheidung der Zustand von Nebenstraßen berücksichtigt.
Im Zweifel hat die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler oberste Priorität.
Wieso kann es vorkommen, dass die Schule nicht ausfällt, obwohl witterungsbedingte Gefahren den Weg zur Schule erschweren?
Der Landkreis Osnabrück trifft in der Regel eine für das gesamte Kreisgebiet einheitliche Entscheidung zum witterungsbedingten Schulausfall, da das Bussystem ortsübergreifend zusammenhängt. Sie gestaltet sich jedoch aufgrund der Größe des Landkreises durchaus schwierig, da die Wetterlage zwischen Nordkreis und dem Südkreis sehr unterschiedlich sein kann. Zudem entwickelt sich die Wetterlage oftmals anders als vorhergesagt.
Muss bei einer Unwetterwarnung nicht automatisch der Unterricht ausfallen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Unwetterwarnungen verschiedener Wetterdienste können voneinander abweichen. Zudem werden detaillierte Wettervorhersagen ausgewertet, die zeitlich und räumlich differenzierte Einschätzungen ermöglichen.
Erreicht ein angekündigtes Unwetter beispielsweise erst am Nachmittag das Kreisgebiet oder betrifft nur einen kleinen Teil des Landkreises Osnabrück, kann auf einen ganztägigen Unterrichtsausfall verzichtet werden.
Auch in diesen Fällen gilt: Eltern dürfen selbst entscheiden, ihr Kind bei unzumutbarer Gefährdung des Schulweges zu Hause zu lassen. Nach Unterrichtsbeginn entscheiden die Schulen über ein gegebenenfalls vorzeitiges Unterrichtsende.
Unterrichtsausfall, aber Busse fahren?
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ein Unterrichtsausfall entbindet den Linienverkehr nicht von seiner Betriebspflicht. Verspätungen oder einzelne Ausfälle können jedoch auftreten. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Warum fällt der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler aus?
Eine Regelung, die ausschließlich die Schülerbeförderung betrifft, ist im Erlass des Kultusministeriums nicht vorgesehen. Zwar wäre eine Beschränkung auf bestimmte Schulstufen grundsätzlich möglich, in der Praxis kommt dies jedoch selten in Betracht.
Gerade bei flächendeckenden Wetterlagen wie Eisglätte oder Sturm hat sich gezeigt, dass eine einheitliche Regelung für alle Schulen Missverständnisse vermeidet.
Für die Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück wird Distanzunterricht angeordnet. Diese Möglichkeit besteht für andere Schulformen derzeit nicht.
Ich muss arbeiten, wie wird mein Kind betreut?
Die Betreuung der Kinder, die trotz angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen bzw. der Kinder, die nicht vor Ende des regulären Unterrichts nach Hause kommen können, wird in der Schule sichergestellt. Verbleiben die Kinder aufgrund von witterungsbedingten Gefahren über den regulären Schulschluss hinaus in der Schule stellt die Schule die Betreuung ebenfalls sicher.
Schülerinnen und Schüler des Primärbereiches dürfen nur dann vorzeitig, d.h. abweichend von ihrem Stundenplan, nach Hause entlassen werden, wenn die Erziehungsberechtigten einem solchen Verfahren vorher zugestimmt haben.
Wie sieht es mit Distanzunterricht aus?
Der Landkreis hat keine Ermächtigung, für alle Schulformen Distanzunterricht anzuordnen. Derzeit darf lediglich für die Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück Distanzunterricht angeordnet werden. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht.
Sonstiges:
Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an den berufsbildenden Schulen berührt nicht die Verpflichtungen der Auszubildenden, die sich aus dem Ausbildungsverhältnis ergeben.
Für Schülerbetriebspraktika gilt Folgendes:
Aufgrund des individuellen Weges jeder Schülerin und jedes Schülers ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob der Weg zur Betriebsstätte gefahrlos zurückgelegt werden kann oder nicht. Die Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten.
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