Fünf Personen sitzen in einer grauen Sitzgruppe, zwei stehen und halten Flyer in die Kamera.
Der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ sucht Interessenten, die sich in der ehrenamtlich engagieren möchten. Ein neues Faltblatt stellt die Tätigkeit der Betreuerinnen und Betreuer vor.
Montag, 23. Januar 2023

Fortbildungsprogramm 2023 für ehrenamtliche Betreuer liegt vor

Osnabrück. Der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ für den Landkreis Osnabrück hat auch in diesem Jahr ein Faltblatt entwickelt, das zur Gewinnung und Förderung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beitragen soll und das Fortbildungsprogramm 2023 enthält.

In diesem Rahmen findet am Dienstag, 7. Februar, 18 bis 20 Uhr im Kreishaus in Osnabrück, ein Grundkurs für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer statt. Der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ bittet um Anmeldung. Telefon: 0541/338-7622. Die Mitarbeitenden der Betreuungsvereine stellen für alle Interessierten die Grundlagen des Betreuungsrechts dar und geben eine Einführung in die Tätigkeit der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung.

Der Kurs richtet sich an Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und Verantwortung übernehmen wollen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Freunde an persönlichen Kontakten, Einfühlungsvermögen, Geduld sowie die Fähigkeit, Menschen bei schriftlichen und finanziellen sowie persönlichen Angelegenheiten unterstützen zu können.

Das Faltblatt enthält in einfacher Sprache Informationen, die vom Anregungsverfahren bis zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines rechtlichen Betreuers reichen. Diese unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Über ein bestimmtes Verfahren beim Amtsgericht wird ihnen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.

Nach wie vor wird der überwiegende Anteil an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern von Familienangehörigen sowie sozial engagierten ehrenamtlichen Menschen wahrgenommen. Unterstützt werden sie bei den speziellen, formellen und vermögensrechtlichen Aufgaben durch Betreuungsvereine wie auch durch die Betreuungsstelle. Hier setzt das Fortbildungsprogramm 2023 an. Es enthält die einzelnen Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen.

Die Teilnehmer des Arbeitskreises „Betreuung“ im Landkreis Osnabrück beraten Interessenten zu Fragen der Betreuung, der Fortbildung- und Beratungsmöglichkeiten oder zur Übernahme einer Betreuung im Ehrenamt. Zum Arbeitskreis gehören die Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück und die Betreuungsvereine Sozialdienst katholischer Frauen Osnabrück Stadt und Landkreis e.V. und der Katholische Verein für soziale Dienste im Artland e.V. (SkFM).

​​​Beim Landkreis Osnabrück gibt es Informationen bei:
  • Frau Pope (Telefon: 0541/501-3039),
  • Frau Osterhold (Telefon: 0541/501-3439),
  • Frau Grote (Telefon: 0541/501-3438),
  • Frau Riepenhof (Telefon: 0541/501-3839),
  • Frau Harbig (Telefon: 0541-501/3252),
  • Herrn Hielscher (Telefon: 0541/501-3238) und
  • Herrn Peitzmeyer (Telefon: 0541/501-3038).
Informationen sind außerdem erhältlich bei:
  • Herrn Koopmann (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 0541/33876-22).
  • Frau Schumacher (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 05439/1645).
  • Herrn Birke (SkFM Artland, Telefon: 0541/33144-20).

 

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