Landkreis Osnabrück warnt: Ferienwohnungen werden für Prostitution genutzt
Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück warnt vor Fällen von Wohnungsprostitution in kurzfristig angemieteten Ferienwohnungen (sogenannte Pop-Up-Prostitution). In den vergangenen Wochen sind erste Fälle bekannt geworden, bei denen Ferienwohnungen über gängige Online-Portale für wenige Tage angemietet und anschließend zur Ausübung sexueller Dienstleistungen genutzt wurden. Diese neue Form der Prostitution wird zunehmend zu einem bundesweiten Problem.
Häufig handelt es sich dabei um Frauen aus dem asiatischen Raum, die die Wohnungen selbst oder über Dritte anmieten. Der Landkreis Osnabrück nimmt diese Entwicklung sehr ernst und möchte Vermieterinnen und Vermieter sowie die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren. Die Zweckentfremdung kann nicht nur zu erheblichen Störungen führen, sondern ist oft auch mit strafbaren Handlungen und möglichen Ausbeutungssituationen verbunden.
Vermieterinnen und Vermieter können jedoch Maßnahmen ergreifen, um sich zu schützen. Empfohlen wird insbesondere eine persönliche Schlüsselübergabe, um sicherzustellen, dass die Wohnung auch wirklich von der Person bezogen wird, die die Anmietung vorgenommen hat. Skepsis ist auch angebracht, wenn ungewöhnlich hohe Preise für kurze Mietzeiten geboten werden, Barzahlungen ohne Rechnung verlangt werden oder Hinweise darauf bestehen, dass regelmäßig Gäste in der Wohnung empfangen werden sollen.
Bei Verdachtsmomenten, etwa wenn über den gesamten Tag hinweg eine auffällige Zahl männlicher Besucher die Wohnung aufsuchen, bittet die Kreisverwaltung um eine Meldung. Vermieterinnen und Vermieter sollten in solchen Fällen nicht selbst eingreifen, sondern sich an das Ordnungsamt des Landkreises Osnabrück unter gewerbe@lkos.de oder telefonisch unter 0541/501-4809 wenden sowie alternativ die örtliche Polizei verständigen.
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