Frau schiebt sich Nicotine Pouches unter die Lippe
Symbolbild Nicotine Pouches
Mittwoch, 17. September 2025

Veterinärdienst untersagt Verkauf von nikotinhaltigen Lebensmitteln

Osnabrück. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher untersagt der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück per Allgemeinverfügung den Verkauf von nikotinhaltigen Lebensmitteln. Der Veterinärdienst reagiert damit auf vermehrte Funde tabakfreier, nikotinhaltiger Portionsbeutel (sogenannte Nicotine Pouches) im Rahmen seiner amtlichen Kontrollen. Zum Konsum werden diese Nikotinbeutel zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert und der Inhalt (Nikotin, Aroma, Süßstoffe und weitere Zusatzstoffe) über die Mundschleimhaut aufgenommen. Durch diese Form des Konsums sind die Produkte als Lebensmittel einzustufen.

Hintergrund der Untersagung: Nach dem europäischen Recht gilt Nikotin, wenn es in dieser Form konsumiert wird, als neuartiges Lebensmittel. Für solche Produkte ist eine Zulassung durch die Europäische Union erforderlich. Die erfolgte bisher nicht, und Nikotin ist nicht in der Liste der Europäische Union als zugelassenes neuartiges Lebensmittel aufgeführt. Daher sind nikotinhaltige Produkte derzeit als Lebensmittel nicht verkehrsfähig und dürfen nicht verkauft werden.

Die Allgemeinverfügung soll verhindern, dass nikotinhaltige Lebensmittel und damit ungeprüfte, potenziell gesundheitsgefährdende Produkte zum Verkauf angeboten werden.

Nicht betroffen von der Verfügung sind Lebensmittel, die natürlicherweise Spuren von Nikotin enthalten (etwa Kartoffeln oder Tomaten) sowie Nikotinkaugummis oder ähnliche Präparate.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle in der Stadt Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück ansässigen und/oder tätigen Lebensmittel- sowie sonstigen Unternehmen und umfasst alle denkbaren Verkaufs- und Vertriebswege (etwa stationärer Handel inklusive Verkaufsautomaten, Versandhandel und/oder Verkauf im Internet).

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