Kommunalwahl - Kreistag und Landrätin
Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Die Demokratie lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten.
Der Kreistag ist die kommunale Vertretung der Bevölkerung des Landkreises Osnabrück. Er ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Kreistag für bestimmte Aufgabengebiete Fachausschüsse. Der Kreistag tagt in der Regel vier Mal im Jahr, die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Osnabrück ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Kreistag.
Der Kreistag setzt sich aus 68 Kreistagsabgeordneten und der Landrätin bzw. dem Landrat zusammen.
Der Kreisausschuss – Nahtstelle zwischen Kreistag und Landrätin
Der Kreisausschuss ist der wichtigste vom Kreistag bestellte Pflichtausschuss. Er bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und entscheidet selbst über Angelegenheiten, die weder in die Zuständigkeit des Kreistags noch in die Zuständigkeit der Landrätin bzw. des Landrates fallen. Er nimmt damit bei der Erfüllung der Kreisaufgaben eine zentrale Stellung ein. Der Kreisausschuss tagt in der Regel einmal im Monat, die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Zum Kreisausschuss gehören neben der Landrätin bzw. dem Landrat zehn weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete, entsprechend ihrer Fraktionsstärke.
Die Landrätin / Der Landrat – Ausführendes Organ und Verwaltungsleitung mit Repräsentationsfunktion
Die Landrätin bzw. der Landrat ist hauptamtlich tätig und wird in der Regel für acht Jahre zur obersten Kommunalbeamtin bzw. zum obersten Kommunalbeamten des Landkreises. Sie bzw. Er leitet die Kreisverwaltung, führt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses aus und vertritt den Landkreis im Rahmen der Repräsentationsfunktion nach außen. Zudem obliegt ihr bzw. ihm die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen.
2026 – Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Osnabrück
Am 13. September 2026 findet von 8 bis 18 Uhr im Landkreis Osnabrück die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates statt. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026 statt.
Die Amtszeit der amtierenden Landrätin, Anna Kebschull, endet mit Ablauf des 31. Oktobers 2026. Somit beginnt die neue Amtszeit für die Wahlsiegerin bzw. den Wahlsieger am 1. November 2026. Sie beträgt bei der anstehenden Wahl acht Jahre, dauert also bis zum 31. Oktober 2034.
Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben,
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden jeweils von den örtlichen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden geführt. Wahlberechtigte werden automatisch eingetragen.
Wer kann gewählt werden? Für die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat ist wählbar, wer am Wahltag
- mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Wer für die Wahl der Landrätin oder des Landrates kandidiert, muss nicht zwingend im Wahlgebiet wohnen. Die Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und von Einzelpersonen bis zum 20. Juli 2026 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden. Die Bewerberin oder der Bewerber kann sich auch selbst vorschlagen. Zur Kontaktaufnahme mit dem Büro der Kreiswahlleitung können die untenstehenden Kontaktdaten verwendet werden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleitung sowie auf Anfrage beim Wahlbüro der Kreiswahlleitung des Landkreises Osnabrück.
Die Bekanntmachung des Landkreises Osnabrück zur Direktwahl finden Sie nach der Veröffentlichung hier.
Die Kommunalwahlen und damit auch die Kreiswahl im Landkreis Osnabrück finden am 13. September 2026 statt. Die zugrundeliegende Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2026 wurde am 27. Mai 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 36/2025 bekannt gegeben.
Die neue Wahlperiode beginnt am 1. November 2026. Im Landkreis Osnabrück werden der Kreistag des Landkreises Osnabrück, die Räte der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie die Ortsräte gewählt. Auch Direktwahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister finden in einigen Kommunen statt.
Grundzüge
Die Wählenden haben bei jeder Wahl zu einer kommunalen Vertretung drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen sowie der Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber aufgeführt sind. Somit bekommen die Wählenden im Landkreis Osnabrück in einigen kreisangehörigen Kommunen bis zu drei Stimmzettel für Vertretungswahlen zzgl. der Stimmzettel für die gleichzeitig stattfindenden Direktwahlen ausgehändigt.
Für die Kreiswahl 2026 ist der Landkreis Osnabrück wieder in 10 Wahlbereiche aufgeteilt. Im Vergleich zur Kreiswahl 2021 hat sich eine Änderung in den Wahlbereichen ergeben, die die Wahlbereiche der Samtgemeinden Bersenbrück und Neuenkirchen sowie der Stadt Bramsche betrifft.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs das Wahlrecht verloren hat.
Wählbar (passives Wahlrecht) ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Monaten den Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Nicht wählbar ist u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen sind:
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
- Niedersächsische Kommunalwahlordnung
Auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleitung, in den nachstehenden Informationsbroschüren oder auf Anfrage beim Büro der Kreiswahlleitung des Landkreises Osnabrück erhalten Sie nähere Informationen zur Kommunalwahl.
Ergebnisse
Die Kommunalwahlen und damit auch die Kreiswahl im Landkreis Osnabrück haben am 12.09.2021 stattgefunden.
Die neue Wahlperiode hat am 1. November 2021 begonnen. Im Landkreis Osnabrück wurden der Kreistag des Landkreises Osnabrück, die Räte der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie die Ortsräte gewählt. Auch Direktwahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fanden in einigen Kommunen statt.
Grundzüge
Die Wählenden haben bei jeder Wahl zu einer kommunalen Vertretung drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie die der Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber aufgeführt sind. Somit bekommen die Wählenden im Landkreis Osnabrück in einigen kreisangehörigen Gemeinden bis zu drei Stimmzettel für Vertretungswahlen und einen Stimmzettel für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.
Für die Kreiswahl 2021 war der Landkreis Osnabrück wieder in 10 Wahlbereiche aufgeteilt. Im Vergleich zur Kreiswahl 2016 haben sich keine Änderungen in den Wahlbereichen ergeben.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) war, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht war u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs das Wahlrecht verloren hat.
Wählbar (passives Wahlrecht) war, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten den Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Nicht wählbar war u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen sind:
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
- Niedersächsische Kommunalwahlordnung
Auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin oder in den Informationsbroschüren erhalten Sie nähere Informationen zur Kommunalwahl.
Ergebnisse
Genau 294.256 Bürgerinnen und Bürger waren im Landkreis Osnabrück zur Wahl des neuen Kreistages aufgerufen. 60,07 Prozent machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch, 2016 waren es 57,91 Prozent. Sie entschieden darüber, wie viele Prozente die einzelnen Parteien und Wählergruppen erreichten, mit wie vielen Sitzen sie (ab dem 1. November 2021) im neuen Kreistag vertreten sind und welche der Kandidierenden die 68 Abgeordnetensitze im Kreistag erhielten. Um ein Mandat im Kreistag hatten sich insgesamt 508 Bürgerinnen und Bürger (162 Frauen, 346 Männer) beworben, darunter auch fünf Kandidatinnen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die 68 Abgeordnetensitze werden von 22 Frauen und 46 Männern besetzt.
| Partei / Wählergruppe | Prozent | Sitze |
| CDU | 36,46 | 25 |
| SPD | 28,45 | 19 |
| GRÜNE | 15,69 | 11 |
| FDP | 7,22 | 5 |
| UWG | 3,80 | 3 |
| AfD Niedersachsen | 2,84 | 2 |
| DIE LINKE. | 1,89 | 1 |
| CDW/W | 1,35 | 1 |
| dieBasis | 1,12 | 1 |
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Die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen haben am 11. September 2016 stattgefunden. Die neue Wahlperiode beginnt am 1. November 2016. Im Landkreis Osnabrück wurden der Kreistag des Landkreises Osnabrück, die Räte der Städte Gemeinden und Samtgemeinden sowie die Ortsräte gewählt. Direktwahlen z.B. zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises oder zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister einer Gemeinde haben in diesem Jahr nicht stattgefunden.
Grundzüge
Die Wähler hatten bei jeder der Wahlen drei Stimmen und haben für jede Wahlart einen Stimmzettel erhalten, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie die der Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber aufgeführt worden sind. Somit bekamen die Wähler im Landkreis Osnabrück in einigen kreisangehörigen Gemeinden bis zu drei Stimmzettel für Vertretungswahlen.
Für die Kreiswahl 2016 war der Landkreis Osnabrück wieder in 10 Wahlbereiche aufgeteilt. Im Vergleich zur Kreiswahl 2011 hatten sich lediglich geringfügige Änderungen in den Wahlbereichen 8, 9 und 10 ergeben. Konkret ist eine Zuteilung der Gemeinde Hilter a.T.W. vom Wahlbereich 8 in den Wahlbereich 9 und des Stadtteils Melle-Riemsloh vom Wahlbereich 9 in den Wahlbereich 10 erfolgt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) war, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht war u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs das Wahlrecht verloren hat.
Wählbar (passives Wahlrecht) war, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz in der jeweiligen Kommune hat. Nicht wählbar war u.a., wer infolge eines zivil- oder strafrechtlichen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen sind:
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
- Niedersächsische Kommunalwahlordnung
Auf der Internetseite der Niedersächsichen Landeswahlleiterin oder in den Informationsbroschüren erhalten Sie nähere Informationen zur Kommunalwahl.
Ergebnisse
Genau 291.534 Bürgerinnen und Bürger waren im Landkreis Osnabrück zur Wahl des neuen Kreistages aufgerufen. 57,91 Prozent machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch, 2011 waren es 54,9 Prozent. Sie entschieden darüber, wie viele Prozente die einzelnen Parteien und Wählergruppen erreichten, mit wie vielen Sitzen sie (ab dem 1. November 2016) im neuen Kreistag vertreten sein werden und welche der Kandidaten die 68 Sitze im Kreistag erhielten. Um ein Mandat im Kreistag hatten sich insgesamt 469 Bürgerinnen und Bürger (129 Frauen, 340 Männer) beworben, darunter auch fünf Kandidatinnen und drei Kandidaten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der neue Kreistag setzt sich aus 18 Frauen und 50 Männern zusammen.
| Partei / Wählergruppe | Prozent | Sitze |
| CDU | 40,86 | 28 |
| SPD | 29,48 | 20 |
| GRÜNE | 10,54 | 7 |
| AfD Niedersachsen | 5,56 | 4 |
| FDP | 4,86 | 3 |
| UWG | 4,09 | 3 |
| DIE LINKE. | 3,23 | 2 |
| CDW/W | 0,89 | 1 |
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FileWahlbereiche im Landkreis Osnabrück (96.25 KB)
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FileWahlhilfe zur Kommunalwahl in einfacher Sprache (709.88 KB)
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FileAmtliches Endergebnis Kommunalwahl 2016 (14.93 MB)
Kreistag
Genau 285.224 Bürgerinnen und Bürger waren im Landkreis Osnabrück zur Wahl des neuen Kreistages aufgerufen. 54,9 Prozent machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch, 2006 waren es noch 57,3 Prozent. Sie entschieden darüber, wie viele Prozente die Parteien und Wählergruppen erreichten, mit wie vielen Sitzen sie im neuen Kreistag vertreten sind und welche der Kandidaten die 68 Sitze im Kreistag erhielten. Um ein Mandat im Kreistag hatten sich insgesamt 447 Bürgerinnen und Bürger (128 Frauen, 319 Männer) beworben, darunter auch jeweils zwei Kandidatinnen / Kandidaten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Kreistag setzt sich aus 16 Frauen und 52 Männern zusammen.
| Partei | Prozent | Sitze |
| CDU | 43,71 | 30 |
| SPD | 33,16 | 23 |
| Bündnis 90/Die Grünen | 13,97 | 10 |
| FDP | 3,31 | 2 |
| Unabhängige | 3,70 | 2 |
| DIE LINKE | 2,10 | 1 |
| Gesamt | 68 |
Landrat
An der Wahl beteiligten sich 156.607 Bürgerinnen und Bürger. Damit ergab sich eine Wahlbeteiligung von 54,9 Prozent. Mit 41,26 Prozent erhielt Herr Dr. Michael Lübbersmann die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde damit für acht Jahre zum Landrat gewählt. Er hat sein Amt am 1. November 2011 angetreten.
Kontakt
Wahlbüro
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0541 50164401
- wahlen@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland