Landkreis Osnabrück stellt neues Konzept für Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber vor
Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück hat ein Konzept zur deutlichen Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten für leistungsberechtigte Asylbewerberinnen und Asylbewerber vorgelegt. Ziel ist es, geflüchteten Menschen frühzeitig eine sinnvolle Tätigkeit zu ermöglichen und ihnen eine niedrigschwellige Brücke in den Arbeitsmarkt zu bieten. Die Einsätze – etwa in Grünpflege, sozialen Einrichtungen oder Werkstätten – sollen zugleich Integration und Sprachpraxis fördern.
Erste positive Beispiele
Schon jetzt wird das Konzept erprobt. Erste Einsätze deuten auf die Wirksamkeit des Ansatzes hin. In Bad Iburg arbeitet beispielswiese eine zugewiesene Person im „Sozialen Kleiderladen“ – zusätzlich zu einem bestehenden Minijob. Ein Sportverein im Landkreis hat seit einigen Wochen Unterstützung bei Fahrdiensten oder der Pflege der Sportanlagen und freut sich sehr über die Entlastung.
Auch in der Kreisverwaltung sind seit Ende 2025 einige Personen beschäftigt.
300 Arbeitsgelegenheiten geplant
Rund 300 der im Landkreis lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber kommen für eine Arbeitsgelegenheit infrage. Entsprechend sieht das Konzept vor, dass circa 300 Plätze geschaffen werden – 150 in den Kommunen, 50 beim Landkreis und 100 bei gemeinnützigen Trägern. Aktuell liegen bereits 66 Angebote vor – das Angebot wird jetzt sukzessive ausgeweitet. Die Vermittlung erfolgt durch die Sozialämter der Gemeinden.
Die Tätigkeiten dienen dem Gemeinwohl und enden, sobald reguläre Erwerbstätigkeit möglich wird. Die Maßarbeit unterstützt dabei mit dem Migrationszentrum.
Die Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten folgt auch dem politischen Auftrag des Kreistages. Grundlage ist der § 5 Asylbewerber Leistungsgesetz. Dieser sieht vor, dass arbeitsfähigen, nicht erwerbstätigen und nicht mehr schulpflichtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten angeboten werden sollen. Diese Einsätze dienen dem Allgemeinwohl und können bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern stattfinden. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde gezahlt. Die Teilnahme ist verpflichtend; eine unbegründete Ablehnung kann zu Leistungskürzungen führen.
Nachdem der Kreistag im Frühjahr 2025 die Verwaltung beauftragt hat, die integrationspolitischen Möglichkeiten des Asylbewerberleistungsgesetzes zu intensivieren, wurde in Abstimmung mit den 21 kreisangehörigen Kommunen der Prozess vorbereitet. Das Konzept wurde nun im Dezember durch den Kreistag final beschlossen.
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