Wir helfen der Ukraine

Die Folgen des Kriegs in der Ukraine sind noch nicht absehbar. Viele Menschen bangen angesichts der Kriegshandlungen um ihr Leben und blicken in eine ungewisse Zukunft. Der Landkreis Osnabrück hat daher gemeinsam mit den Gemeinden Strukturen aufgebaut, um den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu begegnen und die betroffenen Menschen bestmöglich zu unterstützen. 

Symbolbild Ukraine

Wenn auch Sie unterstützen möchten, nutzen Sie dafür bitte unser Formular. Außerdem haben wir für Sie erste Fragen und Antworten sowie Links rund um die Themen Einreise, Aufenthalt und Unterbringung sowie zur Corona-Impfung zusammengestellt.

 

Fragen und Antworten (FAQ) - weitere Themen in Vorbereitung

Brauchen Einreisende aus der Ukraine sofort einen Aufenthaltstitel?

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) wurde noch einmal verlängert. Allerdings gibt es eine neue Regelung ab dem 1.9.2022: Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels wird auf 90 Tage ab dem Tag der erstmaligen Einreise nach Deutschland beschränkt.

Für alle Personen, die nach dem 24.2. und bis zum 3.6.2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, endet damit die Zeit, in der keine Aufenthaltserlaubnis benötigt wird, am 31.8.2022.

Wer nach dem 3.6.2022 nach Deutschland eingereist ist, fällt unter die neue Regelung der UkraineAufenthÜV. Diese Personen sind ab dem Tag der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für den Zeitraum von 90 Tagen vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis befreit. In diesem Zeitraum müssen sich Betroffene bei der Ausländerbehörde (s.u.) um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern. Wenn die 90 Tage abgelaufen sind und keine Aufenthaltserlaubnis beantragt oder erteilt wurde, gilt der Aufenthalt in Deutschland nicht mehr als erlaubt.

Folgende Personen sind laut UkraineAufenthÜV ab dem 1.9.2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für 90 Tage ab dem Tag der erstmaligen Einreise nach Deutschland befreit (und halten sich damit legal hier auf):

  • Ausländer, die sich am 24.2.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 30.11.2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die
    • am 24.2.2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten,
    • sich zu diesem Zeitpunkt aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben,
    • und die bis zum 30.11.2022 nach Deutschland eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen.
  • In der Ukraine anerkannte Flüchtlinge sowie Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen.

Чи потрібна одразу посвідка на проживання людям, які прибувають з України?

Постанова про українське тимчасове проживання (UkraineAufenthÜV) була знову продовжена. Однак з 1 вересня 2022 року буде діяти нове правило: Звільнення вимоги про наявність посвідки на проживання буде обмежено 90 днями, з першого дня в'їзду до Німеччини.

 Для всіх осіб, які в'їхали на територію Федеративної Республіки Німеччина після 24.02. та до 03.06.2022 року, на період, протягом якого не потрібен був  дозвіл на проживання, закінчується 31.08.2022 року.

Кожен, хто в'їхав до Німеччини після 03.06.2022, потрапляє під дію нової Постанови UkraineAufenthÜV. Цим особам непотрібна посвідка на термін 90 днів з дня їхнього першого в'їзду на федеральну територію. Протягом цього періоду відповідні особи повинні подати заяву на отримання посвідки на проживання у відділ реєстрації іноземців (див. нижче). Якщо 90 днів минуло, а заява на дозвіл проживання не була подана або надана, перебування в Німеччині більше не вважається дозволеним.

Відповідно до Постанови про перебування в Україні (UkraineAufenthÜV), наступні особи з 01.09.2022 звільняються від необхідності мати дозвіл на проживання протягом 90 днів з дня їх першого в'їзду до Німеччини (таким чином вони перебувають тут на законних підставах):

Іноземці, які перебували в Україні 24 лютого 2022 року і в'їхали на територію федеративної землі до 30 листопада 2022 року без посвідки на проживання, необхідної для довгострокового перебування на території федеративної землі.

громадяни України, які:

  • мали місце проживання або місце постійного проживання в Україні на 24 лютого 2022 року,
  • але на той час тимчасово не були в Україні,
  • в’їхали до Німеччини до 30 листопада 2022 року, не маючи дозволу на проживання, необхідного для довгострокового перебування у Німеччині.

Біженці, які визнані в Україні, та особи, які користуються міжнародним або еквівалентним національним захистом в Україні.


Wer kann einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen?

Folgende Menschen haben hier einen Anspruch:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
  • Sonstige Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genossen
  • Familienangehörige dieser beiden erstgenannten Gruppen
  • Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht Hierzu

Die Einbeziehung weiterer Personengruppen wird derzeit noch geprüft.

Personen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 24 Aufenthaltsgesetz fallen, können zunächst auf die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels verwiesen werden (s. auch oben: Brauchen Einreisende aus der Ukraine sofort einen Aufenthaltstitel?)

Welche Rechte und Pflichten zieht die Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz nach sich?

Arbeitsmarktzugang

Die erteilten Aufenthaltstitel werden in der Regel mit einer Beschäftigungserlaubnis versehen. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist dafür nicht erforderlich.

Wohnsitzauflage

Der Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird mit einem Zusatz versehen, nach dem die Wohnsitzaufnahme nur im Gebiet des Landes Niedersachsen mit Ausnahme der Städte Delmenhorst, Salzgitter und Wilhelmshaven erlaubt ist.


Es steht eine Unterkunft bei Freunden oder Verwandten zur Verfügung, was ist zu tun?

Einreisende Personen, die eine Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder anderswo in Aussicht haben, können sich direkt dorthin begeben. Fragen zur Finanzierung des Lebensunterhalts, der Mietkosten und auch zur Gesundheitsversorgung regeln die Sozialämter in der Stadt-/ oder (Samt-) Gemeindeverwaltung vor Ort. Die Gemeinden nehmen dann i.d.R. auch die Anmeldung im Einwohnermelderegister vor. Die Anmeldedaten erhält die Ausländerbehörde, die anschließend die Registrierung durchführt und weitere Schritte unternimmt, damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

Es steht KEINE Unterkunft bei Freunden oder Bekannten zur Verfügung, was ist zu tun?

In diesem Fall stellt die Landesaufnahmebehörde in Bramsche-Hesepe die Erstunterbringung und die Gesundheitsversorgung sicher. Nach der Registrierung erfolgt dann – so zügig wie möglich – eine Zuteilung auf die Städte und Gemeinden.

Wo erhalte ich weitere Informationen zum Thema Einreise und Registrierung?

Die Landesaufnahmebehörde hat eine Hotline zu Fragen rund um die Situation in der Ukraine geschaltet. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.

Die Nummer lautet: 0511 / 7282-282 sowie unter Krieg in der Ukraine - Fragen und Antworten | Portal Niedersachsen

Kann ich bei der Einreise nach Deutschland kostenlos die Deutsche Bahn nutzen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem ukrainischen Pass/ID oder einem ukrainischem Aufenthaltsnachweis von der Grenze bis Berlin, Dresden, Nürnberg oder München zu fahren und benötigen dafür keine weitere Fahrkarte. Weitere Informationen hierzu bietet die Deutsche Bahn mehrsprachig auf der Website bahn.de/helpukraine sowie telefonisch unter Kundenhotline 030-2970.


Ich wohne bei Freunden oder Verwandten, sollte ich mich anmelden?

Ja, wir empfehlen hier unbedingt eine zügige Registrierung beim Einwohnermeldeamt. So helfen Sie der Gemeinde, Sie so gut wie möglich zu unterstützen. Die Anmeldung ist zunächst für die Wohnraumplanung wichtig. Denn: Auch wenn Sie aktuell bei Freunden oder Verwandten wohnen, brauchen Sie vermutlich mittelfristig eine andere Unterkunft. Außerdem kümmern sich die Kommunen um die Leistungen, die Ihnen das Ankommen erleichtern sollen. Dazu zählen Sozialleistungen, der Zugang zur medizinischen Versorgung sowie zu Betreuungsangeboten für Kinder. Auch ein Aufenthaltstitel kann von der Ausländerbehörde nur erteilt werden, wenn sie vorher melderechtlich erfasst wurden. Der Aufenthaltstitel (für aus der Ukraine geflüchtete Menschen in der Regel nach dem Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes) ermöglicht Ihnen zum Beispiel, in Deutschland zu arbeiten.

Wo melde ich mich an?

Zuständig ist das Einwohnermeldeamt in der jeweiligen (Samt-) Gemeinde. Öffnungszeiten sind über die Homepages der Kommunen einsehbar. Wer jetzt bei Freunden oder Familienangehörigen lebt sollte außerdem darauf achten, dass der eigene Name auf dem Briefkasten angebracht wurde, damit die entsprechende Post – u.a. auch von den Verwaltungen – zugestellt werden kann.


Kostenlose Telefonate in die Ukraine

Um die Kommunikation z.B. mit Angehörigen in der Ukraine zu erleichtern, haben viele Telekommunikationsunternehmen Telefonie und SMS für Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse kostenfrei gestellt. Dazu zählen unter anderem die Deutsche Telekom, Vodafone, O2/Telefonica, Pyur, NetCologne, M-net, EWE, 1&1 sowie die Freenet-Gruppe mit den Anbietern Klarmobil und Mobilcom-Debitel. Roaming-Gebühren innerhalb der Ukraine fallen ebenfalls nicht an.


Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland - Термін дії українських водійських прав у Німеччині

Ukrainischen Flüchtlingen wird in Deutschland ein Schutzstatus gewährt. Gemäß Art. 9 Absatz 2 der Verordnung endet dieser spätestens am 6. März 2025, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht.

Bis zu diesem Datum kann jeder Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis in Deutschland sowie in allen anderen Mitgliedstaaten der EU uneingeschränkt fahren. Ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung sind nicht notwendig. Wer jedoch längerfristig, also nach Ablauf des Schutzstatus, in Deutschland wohnen will, muss den Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umschreiben lassen.

Ein digitaler Führerschein kann durch eine Abfrage bei den ukrainischen Behörden bestätigt werden.

Falls Ihr ukrainischer Führerschein verloren gegangen oder gestohlen wurde, kann die Führerscheinstelle eine Kopie aushändigen. Dafür wird die Seriennummer des ukrainischen Führerscheins benötigt, die Führerscheinnummer und Ihr Geburtsdatum.

Wenn Sie die LKW- und Bus-Klassen weiterhin in Deutschland führen möchten, sind ärztliche Gutachten nötig.

LKW- und Bus-Klassen: C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE

Für ukrainische Berufskraftfahrer gibt es momentan noch keine Regelung. Es ist also nicht möglich, in Deutschland die ukrainische Berufskraftfahrerqualifikation anzuerkennen.

Des Weiteren ist es zur Zeit nicht möglich, eine Fahrerkarte in Kombination mit einem ukrainischen Führerschein zu nutzen.

Was muss ich beachten, wenn ich mit dem eigenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen bin?

Wenn Sie in Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind ist es wichtig, dass Sie

  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Ihr Fahrzeug anmelden, spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise.

Mehr dazu: Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer

Kontakt

Hotline zu Fragen rund um die Situation in der Ukraine

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Deutschland

Montag bis Donnerstag
9:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

Deutschland

Montag – Freitag
8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 17:30 Uhr