Baugrube mit Kleinkläranlage
Kleinkläranlage
Montag, 5. Januar 2026

Infoveranstaltung am 5. Februar: Landkreis kontrolliert Kleinkläranlagen in Melle-Mitte

Melle. Der Landkreis Osnabrück kontrolliert die rund 570 Kleinkläranlagen in Melle-Mitte. Am Donnerstag, 5. Februar, findet dazu um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung im Forum Melle, in der Mühlenstraße 39a, statt.

Die Veranstaltung richtet sich an Grundstückseigentümer aus Melle-Mitte, die eine Kleinkläranlage betreiben. Den Betreibern wird ein Überblick über den Ablauf der behördlichen Kontrollen vorgestellt, eine Beratung über konkrete technische Fragestellungen kann in diesem Rahmen nicht erfolgen.

Hintergrund: Die dezentrale Abwasserbeseitigung ist nach gesetzlichen Auflagen geregelt. So wird für eine Einleitung von Abwässern in ein Oberflächengewässer oder ins Grundwasser eine behördliche Erlaubnis benötigt. Grenzwerte für die organische Belastung dürfen zudem nicht überschritten werden.

Technisch bedeutet das für Besitzer von Kleinkläranlagen, dass bestimmte Anlagensysteme nicht mehr erlaubt sind. Im Detail: Gemauerte Mehrkammer-Gruben zur Vorreinigung des Abwassers reichen im Sinne der neuen Abwasserverordnung nicht mehr aus. Im Rahmen der biologischen Nachreinigungsstufe sind Untergrundverrieselungen, Filtergräben und Abwasserteiche unzulässig, wobei Bestandsschutz für 15 Jahre ab Fertigstellung nach den Bedingungen der wasserrechtlichen Erlaubnis besteht. 

Die Kontrollen des Landkreises erfolgen schrittweise in allen Kommunen, wobei in der Stadt Melle insgesamt etwa 2.800 Kleinkläranlagen betrieben werden. Davon liegen etwas mehr als 570 in dem letzten noch nicht überprüften Stadtteil Melle-Mitte.

Anlagenbesitzer, deren Kläranlage nicht mehr den Normen entspricht, werden nach Aktenprüfung angeschrieben und über die Notwendigkeit einer Umrüstung informiert. Bei unklarer Sachlage überprüfen Außendienstmitarbeiter des Landkreises die Anlagen vor Ort. Dabei wird die Kleinkläranlage auf ihren baulichen Zustand untersucht, einschließlich der dazugehörigen Gewässerbenutzung. 

Die wasserrechtliche Erlaubnis wird schließlich auf Antrag per Bescheid erteilt. Der Antrag ist in diesem Fall über die Stadt Melle bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises vorzulegen. Seit einigen Jahren gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, die erforderliche Erlaubnis über ein vereinfachtes Anzeigeverfahren zu erlangen. Dafür muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen, zudem muss das Satzungsrecht der Stadt Melle eine Kleinkläranlage für das betreffende Grundstück grundsätzlich zulassen.

Liegt keine Gewässerverunreinigung vor, wird dem Betreiber ein Zeitraum von einem Jahr für die Sanierung beziehungsweise Erneuerung der Anlage gewährt. Der Landkreis empfiehlt, bei baulichen Maßnahmen einen qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Und: Wird das Grundstück an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen, erübrigt sich die Erneuerung der Anlage. Die Stadt Melle informiert darüber, ob ein Anschluss möglich ist. 

Ansprechpartnerinnen beim Landkreis Osnabrück sind Britta Marting, (Telefon 0541/501-4629) und Marion Krusche (Telefon 0541/501-4029). Ansprechpartnerin bei der Stadt Melle ist Marina Huning (Telefon 05422/965-327).

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