Kühe im Stall
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Donnerstag, 9. Juli 2026

Niedersachsen regelt schrittweisen Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern

Hannover. Mit einem Runderlass hat das Land Niedersachsen den schrittweisen Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Haltungsbedingungen für Rinder nachhaltig zu verbessern und die Anbindehaltung künftig zu beenden. 

Mit Inkrafttreten des Erlasses wurden die zuständigen Veterinärbehörden angewiesen, eine entsprechende Allgemeinverfügungen zu veröffentlichen. Mit deren Bekanntgabe beginnen die festgelegten Übergangsfristen für die betroffenen Betriebe. Der Landkreis Osnabrück hat am heutigen Tage die Allgemeinverfügung auf seiner Homepage veröffentlicht, welche ab dem morgigen Tag (10.07.206) in Kraft tritt.

Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten über ein Meldeportal anzugeben, ob sie ihre Haltungsform auf ein anderes System umstellen oder die Rinderhaltung aufgeben werden. Für die Umsetzung dieser Entscheidung gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

Für Betriebe mit kombinierter Anbindehaltung, saisonaler Anbindehaltung oder der Anbindehaltung männlicher Mastrinder gelten längere Fristen. Sie müssen ihre Entscheidung innerhalb von drei Jahren melden. Der Umbau der Haltungsanlagen oder die Umstellung auf ein anderes Haltungssystem muss grundsätzlich innerhalb von sieben Jahren abgeschlossen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Betriebe, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder die Rinderhaltung beenden möchten, müssen die Anbindehaltung spätestens nach fünf Jahren einstellen.

Während der Übergangszeit sind grundsätzliche Anforderungen an die Haltung einzuhalten. Dazu gehören neben der körperlichen Unversehrtheit der Tiere unter anderem Vorgaben zur Ausgestaltung der Anbindevorrichtungen sowie der Stand- und Liegeflächen.

Die Allgemeinverfügung soll der Umsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen dienen, da die Anbindehaltung das natürliche Bewegungs- und Sozialverhalten von Rindern erheblich einschränkt und nicht den Vorgaben des Tierschutzgesetzes entspricht.

In Niedersachsen wurden im Mai 2025 rund 17.969 rinderhaltende Betriebe mit insgesamt 2,2 Millionen Rindern gezählt. Nach Schätzungen des Ministeriums halten weiterhin deutlich mehr als 1.000 Betriebe ihre Rinder ganzjährig oder zeitweise in Anbindehaltung. Von den knapp 1500 rinderhaltenden Betrieben in Stadt und Landkreis Osnabrück waren in 2026 noch 20 Betriebe mit einer Anbindehaltung bekannt.

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