Erziehungs- und Beratungshilfen

Der Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück ist in fünf verschiedene Abteilungen untergliedert. Durch die Abteilung Erziehung- und Beratungshilfen werden unter anderem die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (Bezirkssozialarbeit), sowie der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) wahrgenommen.

Eine Person sitzt an einem Schreibtisch. Ihm gegenüber sitzen zwei Personen.

An acht Standorten im Landkreis Osnabrück, den sogenannten Sozialraumbüros, arbeiten wir bürgernah und eng zusammen mit unseren Kooperationspartnern vor Ort. Hier bieten Ihnen unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Beratung und Unterstützung bei persönlichen und familiären Problemen. Wir helfen selbst weiter oder vermitteln Hilfen durch kompetente Netzwerkpartnerinnen und -partner. Die Beratung ist dabei kostenfrei.

Wir garantieren Ihnen, dass die uns in Beratungsprozessen anvertrauten Informationen vertraulich behandelt werden. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen stellen wir sicher.

Wir sind für Sie da…

  • wenn Sie Beratung in Erziehungsfragen oder bezüglich der Entwicklung Ihres Kindes wünschen.
  • bei Fragen des partnerschaftlichen und familiären Zusammenlebens.
  • bei Trennung und Scheidung, sowie bei Regelungen des Sorge- und Umgangsrechtes.
  • um Ihnen Informationen über Vereine, Institutionen und Angebote für Familien Ihrer Region zu geben.
  • wenn Beratung und Unterstützung im jugendgerichtlichen Verfahren erforderlich ist (Jugendgerichtshilfe).
  • bei der Vermittlung zur Ableistung gemeinnütziger Dienste (Sozialstunden).
  • wenn Sie sich Sorgen um Kinder und Jugendliche in Ihrer Familie oder Ihrem Umfeld machen.

Über die Beratung im Einzelfall hinaus fördern und unterstützen wir mit unseren Sozialraumteams auch präventive Angebote.

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Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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8 bis 17:30 Uhr