Zwei Hühner im Hintergrund, im Vordergrund eine Blutprobe in einem Reagenzglas
Symbolbild
Samstag, 6. Dezember 2025

Geflügelpest in Ostercappeln ausgebrochen

Ostercappeln. In einem Geflügelbestand in Ostercappeln wurde am 6. Dezember der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt. Die betroffenen Tiere des Bestandes werden aus tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gründen getötet.

Es wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand herum festgelegt. Die Schutz- und Überwachungszone stellen gemeinsam die Sperrzone dar. Diese Sperrzone erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinden Belm, Bad Essen, Bissendorf, Bohmte, Bramsche, Wallenhorst, Ostercappeln und der Stadt Osnabrück.

Die Allgemeinverfügung für die Sperrzone kann unter www.Lkos.de/bekanntmachungen heruntergeladen werden und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mit der Verfügung werden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Sperrzone angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Außerdem kann auf einer interaktiven Karte geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.

  • Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht.
  • Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.
  • Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden.
  • Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt.
  • Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.

Kontakt

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49082 Osnabrück
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