Drei Personen Stehen im Gegenlicht vor einer Glasfassade.
Das Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige für das Jahr 2026 liegt vor. Dieses präsentieren (von links): Stephan Peitzmeyer (Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück), Kreisrat Matthias Selle und Stefan Hielscher (Betreuungsstelle des Landkreise Osnabrück).
Mittwoch, 14. Januar 2026

Landkreis stellt Fortbildungsprogramm 2026 für ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte vor

Osnabrück. Der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ für den Landkreis Osnabrück hat auch in diesem Jahr ein Faltblatt entwickelt, das zur Gewinnung und Förderung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern beitragen soll. Darüber hinaus liegt jetzt das Fortbildungsprogramm 2026 vor. 

Das aktuelle Faltblatt enthält in einfacher Sprache Informationen, die vom Anregungsverfahren bis zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines rechtlichen Betreuers reichen. Diese unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Über ein bestimmtes Verfahren beim Amtsgericht wird ihnen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt.

Nach wie vor wird der überwiegende Anteil an rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern von Familienangehörigen sowie sozial engagierten ehrenamtlichen Menschen wahrgenommen. Unterstützt werden sie bei den speziellen, formellen und vermögensrechtlichen Aufgaben durch Betreuungsvereine wie auch durch die Betreuungsstelle. Hier setzt das Fortbildungsprogramm 2026 an. Es enthält die einzelnen Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen.

In diesem Rahmen findet am Dienstag, 10. Februar, 18 bis 20 Uhr, ein Grundkurs für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Kreishaus statt. Der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ bittet um telefonische Anmeldung unter 0541/33876-22. 

Der Kurs richtet sich an Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und Verantwortung übernehmen wollen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Freude an persönlichen Kontakten, Einfühlungsvermögen, Geduld sowie die Fähigkeit, Menschen bei schriftlichen und finanziellen sowie persönlichen Angelegenheiten unterstützen zu können. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht, die dieses Ehrenamt gerne ausführen möchten. 

Die Teilnehmer des Arbeitskreises „Betreuung“ im Landkreis Osnabrück beraten Interessenten zu Fragen der Betreuung, der Fortbildung- und Beratungsmöglichkeiten oder zur Übernahme einer Betreuung im Ehrenamt. Zum Arbeitskreis gehören die Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück und die Betreuungsvereine Sozialdienst katholischer Frauen Osnabrück Stadt und Landkreis e.V. und der Katholische Verein für soziale Dienste in Osnabrück e.V. (SKM Osnabrück).

Informationen sind erhältlich bei Herrn Koopmann (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 0541/33876-22), Frau Schumacher (SkF Stadt und Landkreis Osnabrück, Telefon: 05439/1645) sowie Herrn Birke (SKM Osnabrück, Telefon: 0541/33144-20). Beim Landkreis Osnabrück gibt es Informationen bei den Mitarbeitenden der Betreuungsstelle (Telefon: 0541/501-3039, 3038, 3439).

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