Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg: Schutz- und Überwachungszone in der Samtgemeinde Artland
Osnabrück. In einem Geflügelbestand in Essen (Oldenurg) im Landkreis Cloppenburg wurde am Donnerstag, 22. Januar, der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt. Es wurde eine Sperrzone um den Seuchenbestand festgelegt. Die Sperrzone wird in eine Schutz- und eine Überwachungszone gegliedert. Die Überwachungszone hat einen Durchmesser von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Gebiete der Samtgemeinde Artland liegen in der Schutz- und Überwachungszone und sind von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen.
Die Allgemeinverfügung tritt am heutigen Freitag, 23. Januar, in Kraft.
Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hierzu kann auch auf einer interaktiven Karte geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.
Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.
Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.
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