Landkreis Osnabrück entwickelt Förderprogramme zur Sicherung der medizinischen Versorgung weiter
Osnabrück. Der Kreistag des Landkreises Osnabrück hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2026 die Weiterentwicklung der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien des Landkreises Osnabrück für Studierende der Humanmedizin sowie der Richtlinie zur Förderung der medizinischen Versorgung im Landkreis Osnabrück beschlossen.
Mit den Anpassungen reagiert der Landkreis auf die aktuellen Herausforderungen der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Ziel ist es, auch künftig eine wohnortnahe und leistungsfähige Gesundheitsversorgung im Landkreis Osnabrück sicherzustellen und den medizinischen Nachwuchs gezielt zu fördern.
Stipendienförderung wird erweitert
Mit der Stipendienrichtlinie unterstützt der Landkreis Studierende der Humanmedizin, um langfristig Ärztinnen und Ärzte für die Region zu gewinnen und die ambulante Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stärken.
Künftig können auch Studierende nicht staatlicher Hochschulen im Inland in die Förderung einbezogen werden. Zudem wird eine Ausnahmeregelung aufgenommen: In begründeten Einzelfällen kann die vertraglich vereinbarte Verpflichtung auch in der stationären Versorgung erfolgen, wenn eine ambulante Tätigkeit nicht möglich ist. Der Schwerpunkt bleibt jedoch die ambulante medizinische Versorgung.
Förderung der medizinischen Versorgung wird breiter aufgestellt
Auch die Richtlinie zur Förderung der medizinischen Versorgung wurde weiterentwickelt. Seit 2016 unterstützt der Landkreis damit Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der ärztlichen Versorgung als wichtigen Standortfaktor im ländlichen Raum.
Künftig können unter anderem Niederlassungen oder Anstellungen von Kinderärztinnen und Kinderärzten gezielter gefördert werden. Darüber hinaus wird die Förderung von Famulaturen im Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück ermöglicht, um frühzeitig medizinischen Nachwuchs für die Region zu gewinnen. Zudem werden die Voraussetzungen für die Förderungen im Bereich der Apothekenversorgung konkretisiert. Ergänzend kann der Landkreis künftig auch innovative Einzelmaßnahmen fördern, die einen besonderen Mehrwert für die gesundheitliche Versorgung bieten.
„Wir müssen bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung verschiedene Wege nutzen – von der Unterstützung junger Medizinerinnen und Mediziner bis zur Förderung konkreter Versorgungsangebote vor Ort. Entscheidend ist, dass wir unsere Förderinstrumente regelmäßig überprüfen und gemeinsam mit der Politik weiterentwickeln“, erklärt Kreisrat Malte Stakowski.
Wie wichtig diese Förderung ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Der Landkreis unterstützt derzeit die Niederlassung einer Apotheke in Berge und trägt damit dazu bei, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern.
Mit den beschlossenen Änderungen passt der Landkreis seine Förderprogramme an die aktuellen Herausforderungen an und schafft die Grundlage dafür, die medizinische Versorgung im Landkreis Osnabrück auch künftig bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.