Drei Personen stehen neben einem großen Videobildschirm.
Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Fraziska Matt und Andrea Hochmann-Döll von der GEFA Forschung + Beratung (v.l.) bei der Veranstaltung zum diesjährigen Internationalen Frauentag.
Freitag, 8. März 2024

Internationaler Frauentag: Veranstaltung zum "Gender Pay Gap" im Kreishaus

Osnabrück. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Osnabrück Franziska Matt hatte anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März zu einer Veranstaltung eingeladen. Im Kreishaus gab es aus diesem Anlass einen geselligen Abend mit einem Vortrag von Andrea Jochmann-Döll von der GEFA Forschung + Beratung zum Thema "Mythen und Wahrheiten um den Gender Pay Gap" und musikalischer Begleitung von Katrin Remmert, Gitarristin und Inhaberin des Musikhofes Melle.

Am 6. März war der diesjährige "Equal Pay Day", welcher zeigt, wie Gehälter unter Männern und Frauen verteilt sind. Der Titel der Veranstaltung im Kreishaus war also Programm. Andrea Jochmann-Döll nahm die Teilnehmenden an der Veranstaltung mit auf eine interessante, stimmungsvolle und Mythen aufklärende Wahrheitssuche.

Franziska Matt zitierte in ihrer Einladung die US-amerikanische Feministin und Frauenrechtlerin Gloria Steinem, die sagte „Die Wahrheit wird dich befreien. Aber zuerst wird sie dich verärgern.“ Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter die Anwesenden und griff auf, dass die Wahrheit ein umfassendes Konstrukt sei, das nicht meinungsabhängig sein kann. Daher kann es bei der Wahrheit keine alternativen Fakten geben. Auf die Fakten bei der Verteilung der Gehälter unter Männern und Frauen ging die Erste Kreisrätin im Weiteren ein.

Im anschließenden Vortrag von Andrea Hochmann-Döll wurde schnell deutlich, dass die bestehenden Mythen viel Aufklärungsarbeit zur ganzen Wahrheit benötigen. So vermittelte sie auf mitreißende Weise, dass die Formulierungen zum Gender Pay Gap kritisch zu hinterfragen seien. Es wurde nicht nur der Mythos um die Entgeltgruppe, den Gender Pay Gap und die bereits bereinigte Entgeltgruppe aufgezeigt. Denn beide können nicht als umfassender Indikator für Entgeltdiskriminierung fungieren, diese Formulierung ist irreführend.

Der Mythos "Bei uns gilt ein neutraler Tarifvertrag, der nicht nach Geschlecht unterscheidet. Damit ist Entgeltgleichheit garantiert." zeigt auf, dass selbst mit neutralen Vorschriften wie in einem Tarifvertrag aufgrund der jeweiligen Geschlechterzugehörigkeit Beschäftigte in besonderer Weise benachteiligt und somit entgeltdiskriminiert werden. Hierbei spricht man von einer mittelbaren Entgeltdiskriminierung, welche durch unsere gesellschaftlichen Strukturen gewachsen ist und auch weiterhin fortbesteht, da Frauen im privaten und beruflichen Kontext allein durch die Übernahme von Care Arbeit von mittelbarer Entgeltdiskriminierung betroffen sind.

Im aktuellen Diskurs um die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten kann für den diesjährigen Internationalen Frauentag mit Blick auf den vergangen Equal Pay Day festgehalten werden: Männer und Frauen sind noch lange nicht gleichgestellt. Gleiche und vor allem gleichwertige Arbeit wird nicht gleich bezahlt, und die Strukturen unserer Gesellschaft sind ein Indikator für diesen Missstand. Daher ist es nur ein Anfang, heute allen Frauen zu danken und zu wertschätzen, was sie allein im Bereich der Care Arbeit jeden Tag aufs Neue leisten.

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Wir beantworten sie gerne hier: Frag den Landkreis

Dateien

Kontakt

Bürgerinformation

- Wir helfen gerne weiter -

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Mittwoch
7.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
7.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
7.30 bis 13.00 Uhr