Förderprogramm für Investitionen kleiner Kultureinrichtungen
Osnabrück. Barrierefreiheit, Brandschutz, Nachhaltigkeit: Oftmals fehlt kleineren Kultureinrichtungen für dringend erforderliche Investitionen das Geld. Hier kann das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen des Landes Niedersachsen vielleicht helfen. 2026 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) erneut Zuschüsse des Landes Niedersachsen zur Förderung von Investitionen. Antragsfrist ist der 18. Mai 2026.
Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Stadt und Landkreis Osnabrück, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater ebenso wie nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen oder Musikzentren. Im Antrag müssen sowohl die Notwendigkeit als auch der Umfang der geplanten Maßnahme nachvollziehbar dargelegt werden; das gilt auch für den nachhaltigen Nutzen.
Der LVO fördert bauliche Investitionen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, ferner Anschaffungen einschließlich digitaler Infrastruktur oder Veranstaltungstechnik. Sie sollen u. a. zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie der Aufenthaltsqualität beitragen. Von diesem Förderprogramm konnte 2025 zum Beispiel
- der Heimat- und Verkehrsverein Ankum profitieren und eine neue Küche für sein Heimathaus anschaffen.
- Der Kur- und Verkehrsverein Hasbergen baute an einem restaurierten historischen Wasserturm ein Gartenhaus und schuf zusätzlich eine Sitzgelegenheit,
- das Piesberger Gesellschaftshaus erhielt endlich eine robuste, sichere Rollstuhlrampe und
- der Heimatverein Rieste konnte seine Vereinsräume neu gestalten.
Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro bis zu 25.000 Euro. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben. Ehrenamtliches Engagement kann als fiktive Ausgabe einberechnet werden; Näheres regeln die Förderrichtlinien.
Anträge können bis spätestens 18. Mai beim Landschaftsverband Osnabrücker Land eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen sind hier zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich an Nina Hauff (T 0541 600 585-16, hauff@lvosl.de).
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