Verkehrsbehörde, Zulassungs- und Führerscheinstelle
Die Verkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück bietet Ihnen ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen rund um den Straßenverkehr. Dazu gehören die Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen, die Beantragung von Führerscheinen sowie die Reservierung von Wunschkennzeichen.
Viele dieser Anliegen können Sie bequem online erledigen – beispielsweise über die internetbasierte Fahrzeugzulassung oder die Online-Anhörung bei Bußgeldverfahren.
Darüber hinaus unterstützt Sie die Verkehrsbehörde bei Fragen zur Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung sowie bei Anliegen an die Bußgeldstelle. Hierzu zählen unter anderem die Einsicht in Akten und Messunterlagen, Angelegenheiten zum Fahrtenbuch und die persönliche Abgabe des Führerscheins bei einem Fahrverbot.
Zulassungsstelle
Online-Temin vereinbaren, für die Zulassungsstellen im Kreishaus Osnabrück sowie in Bersenbrück. Ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. An die übrigen Zulassungsstellen in Bad Essen, Bramsche, Bohmte, Melle, Quakenbrück, Wallenhorst und der Stadt Osnabrück wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail
Bürger aus Stadt und Landkreis Osnabrück nutzen für die Zulassung die für Sie nächste Zulassungsstelle im Landkreis oder in der Stadt Osnabrück (es sind keine Zulassungen für die Stadt Osnabrück in Bersenbrück und Quakenbrück möglich). An die Zulassungsstellen in Bramsche, Georgsmarienhütte, Melle, der Stadt Osnabrück, Quakenbrück, Wallenhorst wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail oder schauen auf deren Internetseiten nach einer Terminvergabe.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Sind Ihre Ausweispapiere gültig und aktuell? Im Personalausweis muss nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Wenn Sie einen Reisepass vorlegen, ist zusätzlich eine Meldebestätigung Ihres Einwohnermeldeamtes erforderlich, da der Pass keine Anschrift enthält. Diese sollte nicht älter als 6 Monate sein. Bei Antragstellung durch eine andere Person als den Halter ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
- Nachweis über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung: Bitte grundsätzlich als Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Kostengünstige internetbasierte Fahrzeugzulassung
Sie haben auch die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung für Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung. Die Gebühren für die Online-Vorgänge sind erheblich günstiger als am Schalter in der Zulassungsstelle. So kostet eine Abmeldung am Schalter 16,50 Euro, online dagegen nur 3,30 Euro.
Bürgerinnen und Bürger können von zu Hause das gewünschte Verfahren abwickeln. Zur Nutzung der Online-Dienste auf dem Portal ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung erforderlich. Dazu wird der neue Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt und ein vorgesehenes Kartenlesegerät (oder ein Smartphone mit AusweisApp)
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der internetbasierten Wiederzulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt wird. Die Daten des neuen Personalausweises (nPA) werden in dem Zuge automatisiert auf exakte Übereinstimmung mit den angegebenen Daten in der Versicherungsbestätigung geprüft.
Da bereits vermehrt das Problem aufkam, dass die vom Versicherer aufgenommenen VN-/Halter- und Adressdaten in der eVB nicht exakt mit den im nPA angegebenen Halter- und Adressdaten übereinstimmen, wird empfohlen eine eVB mit abweichenden Halter zu erzeugen. Hinweis: Die Zulassung eines Oldtimers, sowie die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Saisonkennzeichen steht im Online-Dienst derzeit noch nicht zur Verfügung.
Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.
Wunschkennzeichen online reservieren
Ist Ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar? Hier einfach online prüfen und reservieren. Bitte achten Sie bei der Reservierung darauf, ob das Fahrzeug im Landkreis Osnabrück oder in der Stadt Osnabrück zugelassen werden soll.
Bitte bringen Sie zur Zulassungsstelle die Bestätigung der Reservierung mit - eine solche können Sie sich nach dem Abschluss des Reservierungsvorganges ausdrucken. Sie erhalten keine Reservierungsbestätigung per eMail, wenn die Reservierung erfolgt. Die Gebühr in Höhe von 12,80 Euro zahlen Sie bitte bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Folgende Buchstabenkombinationen können nicht vergeben werden: HJ | KZ | NS | SA | SS | Ä | Ö | Ü
Bitte beachten Sie: Bei Kennzeichen mit dem Zusatz „E“ (Elektrofahrzeug), „H“ (Oldtimer) oder Saisonkennzeichen passen maximal 8 Buchstaben und Ziffern inklusive des Zusatzes auf ein Kennzeichen.
Tipp: Je weniger Suchkriterien Sie eingeben, desto größer ist die Auswahl an Wunschkennzeichen. Sie können mit Platzhaltern suchen:
- * = Zeichen entspricht einer beliebigen Anzahl an Zeichen.
- ? = Dieses Zeichen entspricht einem einzelnen Zeichen.
- Wunschkennzeichen Landkreis
- Wunschkennzeichen Stadt
1. Voraussetzungen und geeignete Fahrzeuge
Ein Wechselkennzeichen kann sinnvoll sein, wenn Sie zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse besitzen, die Sie nicht gleichzeitig nutzen müssen. Je nach Versicherungsvertrag sind Einsparungen bei der Versicherungsprämie möglich. Klären Sie dies vorab mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Zulässig ist das Wechselkennzeichen für folgende Fahrzeugklassen:
- M1: Pkw mit bis zu 8 Sitzplätzen zur Personenbeförderung
- L: Zweiräder, Dreiräder, Motorräder, Trikes, Quads und leichte vierrädrige Fahrzeuge
- O1: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg
Ausgeschlossen: Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) sind hingegen zugelassen.
2. Aufbau und Verwendung
Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Kennzeichenkombinationen, zum Beispiel:
- Fahrzeug 1: OS – LK 100
- Fahrzeug 2: OS – LK 107
- Gemeinsamer Kennzeichenteil: OS – LK 10
Der fahrzeugbezogene Teil (hier die letzte Ziffer) verbleibt am jeweiligen Fahrzeug. Der gemeinsame Kennzeichenteil muss vor jeder Fahrt am genutzten Fahrzeug angebracht werden.
- Mehrspurige Fahrzeuge benötigen den gemeinsamen Kennzeichenteil vorne und hinten.
- Einspurige Fahrzeuge benötigen ihn einmal.
- Beide Kennzeichenteile müssen stets fest montiert sein.
3. Kosten und Steuern
- Kfz-Steuer: Keine Ersparnis. Beide Fahrzeuge müssen vollständig versteuert werden.
- Schilderprägung: Ca. 80 bis 140 Euro, abhängig von der Verkaufsstelle.
- Lieferzeit: Sofortige Prägung oder etwa drei Werktage bei Bestellung.
4. Vorteile und Nachteile
Möglicher Vorteil
- Einsparungen bei der Versicherungsprämie, abhängig vom Versicherungsvertrag.
Nachteile
- Keine Steuerersparnis.
- Zusätzlicher Aufwand, da der gemeinsame Kennzeichenteil vor jeder Fahrt ummontiert werden muss.
- Die Fahrzeuge können nicht gleichzeitig genutzt werden.
5. Fazit
Ein Wechselkennzeichen lohnt sich vor allem dann, wenn Sie zwei Fahrzeuge derselben Klasse besitzen und diese abwechselnd nutzen. Da keine Steuerersparnis entsteht, sollten Sie die möglichen Versicherungsvorteile gegen die Kosten und den Aufwand abwägen.
Tipp: Prüfen Sie auch, ob ein Saisonkennzeichen für Ihre Nutzung die praktischere und wirtschaftlichere Alternative ist.
Führerscheinstelle
Bitte beachten: Sie können die Karteikartenabschrift nur beantragen, wenn Sie Ihren Führerschein im Landkreis Osnabrück gemacht haben und nun in einer anderem Gemeinde wohnen, die die Karteikartenabschrift für Führerscheinangelegenheiten benötigt.
Die Fahrerlaubnis oder auch die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Samtgemeindeverwaltung. Die Kommune leitet den Antrag an uns weiter. Und wir senden Ihnen den Führerschein zu.
- Terminvergabe für Führerscheine: Landkreis Osnabrück. Einwohner der Stadt Osnabrück reservieren bei der
- Terminvergabe für Führerscheine: Stadt Osnabrück
Verkehrsbehörde
Beantworten Sie den von der Bußgeldstelle des Landkreises verschickten Anhörungsbogen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten online. Zusammen mit dem Anhörungsbogen erhalten Sie die hierfür erforderliche individuelle Kennung und ein Passwort. Diese sind auf dem Anschreiben aufgeführt und zwei Wochen gültig.
Nach Eingabe der Zugangsinformationen können Sie Angaben zum Sachverhalt, etwa Informationen zum verantwortlichen Fahrzeugführer machen, den Verstoß zugeben oder gegebenenfalls eine formlose Begründung schreiben und per Mausklick an die Bußgeldstelle übermitteln.
Für Sie fallen damit keine Portokosten und kein Weg zur Post für das Zurücksenden des Anhörungsschreibens an.
Für verschiedene Anliegen können Sie einen Termin bei der Bußgeldstelle vereinbaren. Dies betrifft insbesondere die Akteneinsicht durch betroffene Personen, einschließlich der Einsicht in Messunterlagen, Angelegenheiten rund um das Fahrtenbuch, die persönliche Abgabe des Führerscheins aufgrund eines Fahrverbots sowie die persönliche Vorsprache im Rahmen eines Anhörungsverfahrens, beispielsweise zur Aufnahme einer Niederschrift.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Terminbuchung, um Ihr Anliegen persönlich und gezielt bearbeiten zu lassen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für die Verkehrslenkung zu buchen. Durch die vorherige Terminvereinbarung können Anliegen gezielt bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin rechtzeitig, um eine reibungslose Planung und Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten.
Kontakt
ZULASSUNGSSTELLE
Nur nach Terminvereinbarung
-
0541 5014432
- zulassungsstelle@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland
Kontakt
FÜHRERSCHEINSTELLE
Nur nach Terminvereinbarung
-
0541 50163000
- fuehrerscheinstelle@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland