Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung
Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück hat das Verfahren zur ersten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 eingeleitet. Ziel ist es, den Abschnitt „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“ neu zu fassen und damit die planerischen Grundlagen für den zukünftigen Rohstoffabbau im Kreisgebiet weiterzuentwickeln. Hintergrund sind die besonderen geologischen Gegebenheiten im Landkreis mit vielfältigen Rohstoffvorkommen sowie die gleichzeitig enge Verzahnung von Abbauflächen, Wohnbebauung und anderen schutzwürdigen Nutzungen. Durch eine vertiefte Planung sollen Nutzungskonflikte künftig noch besser berücksichtigt und die Rohstoffgewinnung gezielter gesteuert werden.
Das derzeit geltende Regionale Raumordnungsprogramm 2025 ist mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 15. Januar 2026 in Kraft getreten. Bereits im Vorfeld hatte der Kreistag am 30. Juni 2026 beschlossen, den Abschnitt „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“ gemäß des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) fortzuschreiben.
Der Landkreis Osnabrück verfügt über umfangreiche und vielfältige Rohstoffvorkommen, die räumlich jedoch sehr unterschiedlich verteilt sind. Gleichzeitig prägen zahlreiche Splittersiedlungen und Einzelhäuser im Außenbereich das Kreisgebiet. Dadurch kommt es häufig zu Nutzungskonflikten zwischen Rohstoffgewinnung, Wohnnutzung sowie weiteren Schutz- und Nutzungsansprüchen. Mit der Teilfortschreibung soll deshalb eine fachlich vertiefte Planungskonzeption entwickelt werden, um Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung sowie gegebenenfalls Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung künftig differenzierter festlegen zu können.
Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück vom 30. Juni 2026 ist das Verfahren nun offiziell gestartet. Im ersten Verfahrensschritt werden ausschließlich die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit, Hinweise und Anregungen sowie Informationen zu bestehenden oder geplanten Vorhaben einzubringen, die für die Erarbeitung des Planentwurfs von Bedeutung sein können. Darüber hinaus werden vorhandene fachliche Informationen gesammelt, die für die spätere planerische Abwägung relevant sind.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird anschließend ein erster Entwurf der Teilfortschreibung erarbeitet. Im weiteren Verfahren wird dieser öffentlich ausgelegt. Dann erhalten auch Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
Inhaltlich soll die Teilfortschreibung insbesondere die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung neu festlegen. Zudem wird geprüft, ob künftig Vorranggebiete zur langfristigen Rohstoffsicherung ausgewiesen werden sollen. Grundlage hierfür ist eine aktualisierte und vertiefte planerische Konzeption, die über die bisherigen Planungsgrundlagen des RROP 2025 hinausgeht.
Ein zentrales Element dieser Konzeption ist ein Bodenabbauleitplan, der bereits seit mehreren Monaten erarbeitet wird. Das Fachgutachten überprüft die im RROP 2025 ausgewiesenen sowie weitere potenzielle Rohstoffgebiete und bewertet sie unter anderem im Hinblick auf Nutzungskonflikte mit Wohnbebauung, Infrastruktur und sensiblen Nutzungen. Gleichzeitig wird der zukünftige Rohstoffbedarf vertieft ermittelt. Dafür werden vorhandene Fachdaten aktualisiert und Rohstoffunternehmen zu ihren Einschätzungen und Bedarfen befragt.
Ziel des Bodenabbauleitplans ist es, die langfristige Rohstoffversorgung im Landkreis Osnabrück sicherzustellen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und eine fundierte Grundlage für die planerischen Entscheidungen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms zu schaffen.
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