Umweltinformationen

Der Fachdienst Umwelt stellt allen Interessierten lokale Umweltinformationen bereit. Über unseren Kartenserver haben Sie beispielsweise Zugriff auf Natur-, und Bodendaten sowie Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete und und können unter anderem gezielt Naturdenkmale, Biotope oder Natur- und Landschaftsschutzgebiete lokalisieren.

Luftaufnahme Landschaft

Der Begriff Umweltinformationen ist im Umweltinformationsgesetz sehr weit gefasst. Er umfasst den Zustand von Boden, Wasser, Natur und Landschaft. Er beinhaltet alle Maßnahmen, die zum Schutz von Umwelt, Mensch und Gesundheit getroffen werden.

Die bei den Behörden vorliegenden Informationen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, aufgrund der Verpflichtung aus der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003.

Der Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück stellt daher die ihm verfügbaren Umweltinformationen im Digitalen Umweltatlas der Öffentlichkeit bereit, kontinuierlich fortgeschrieben und stets den steigenden Anforderungen angepasst. Die Geo-Portal Seite des Landkreises Osnabrück bietet Zugang zu allen verfügbaren Kartendiensten und zu weiterführenden raumbedeutsamen Informationen.

Verordnungen, Bekanntmachungen und weitere Dokumente

Der Landkreis Osnabrück hat in den vergangenen Jahren die so genannten FFH- Gebiete (Fauna- Flora- Habitat- Gebiete) als Teil eines zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" unter Schutz gestellt. In eigens dafür aufgestellten und veröffentlichten Managementplänen wurden und werden die Maßnahmen, die die s.g. Lebensraumtypen und Arten der FFH- Richtlinie fördern, dargestellt.

Nun hofft der Landkreis einige der darin beschriebenen Maßnahmen zusammen mit den Grundeigentümern umzusetzen. Dies soll kooperativ und im Rahmen eines freiwilligen Engagements erreichen werden. Die notwendige Förderung regelt ab sofort die neue Förderrichtlinie "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung der Schutzgüter der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) im Landkreis Osnabrück"


Damit ergänzt der Landkreis Osnabrück bewährten kooperativen Naturschutz (wie z.B. durch das Gebietsmanagement des Natur- und Geoparks TERRA.vita sowie durch das Landschaftspflegeprogramm der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück).

Impulsgebend für diese Richtlinie war das durch den Landkreis Osnabrück unterstützte Projekt "Maßnahmenplanung für Randbereiche der Fließgewässer im FFH-Gebiet Bäche im Artland im Postleitzahlbezirk 49626".

Die Ergebnisse daraus übergaben die Projektpartner - der Förderverein für Anten-Berge-Dalvers-Hekese zur Unterstützung des Landschaftsschutzes sowie das Umweltforum Osnabrücker Land - am 01.11.2023 Landrätin Anna Kebschull, Kreisrat Winfried Wilkens und Fachdienstleiter Detlef Wilcke vom Landkreis Osnabrück.

Durch die Richtlinie der Landkreises Osnabrück werden gefördert:

  1. Die Entwicklung von naturnahen, möglichst 10 m breiten Gewässerrandstreifen: Ungenutzte oder nur extensiv genutzte Randstreifen an Fließgewässern dienen zahlreichen heimischen Tierarten als Lebensraum und als Wanderkorridor. Zudem schützen sie durch ihre Puffer- und Filterfunktion die Bäche selbst einschließlich der bachtypischen Flora und Fauna.
     
  2. Eine naturnahe Waldentwicklung: Vor allem die Wälder in den FFH- Gebieten beherbergen auch Dank der bisherigen Nutzung einen großen und wichtigen Teil unserer biologischen Vielfalt mit vielen seltenen, spezialisierten und bedrohten Arten. Bestimmte Nutzungsformen bereichern darüber hinaus den Lebensraum Wald. So wird mit der Förderrichtlinie z.B. das Liegenlassen von zusätzlichem Totholz oder auch die Entwicklung bestimmter Waldtypen und Waldstrukturen gefördert, um damit auch die Lebens- Bedingungen für heimische, tlw. seltene Waldbewohner wie z.B. die Bechsteinfledermaus, totholzbewohnende Insekten oder auch Spechte zu verbessern.
     
  3. Beiträge zum Artenschutz und -Entwicklung: Besondere Strukturen der Landschaft (z.B. Totholzhaufen, Stillgewässer…) können wichtige Lebensräume geschützter Arten wie z.B. Hirschkäfer und Kammmolch sein. Mit der Förderung sollen zusätzliche geeignete Lebensräume als Verbindung (s.g. "Trittsteine") zwischen bestehenden Lebensräumen geschaffen bzw. verbessert werden.

Anträge für Maßnahmen, die ab dem 01.01. des Folgejahres beginnen, können bis zum 30.06 des Antragsjahres schriftlich bei der UNB eingereicht werden.

Die Richtlinie und deren Anlagen, die alle Voraussetzungen beschreibt sowie Antragsformulare finden Sie hier:

Der Landkreis Osnabrück hat seinen Landschaftsrahmenplan (LRP) neu aufgestellt. Der LRP ist das zentrale Instrument der Landschaftsplanung für die regionale Ebene. Er ist gem. § 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verpflichtend aufzustellen und dient dazu, überörtlich konkretisierte Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen.

Die dort abgebildeten Ziele und Maßnahmen sind räumlich konkret für die Maßstabsebne 1:50.000 und damit im Regelfall nicht flächenscharf, sondern es werden vielmehr Räume und Kulissen abgebildet. Der LRP hat Fachgutachtencharakter und wirkt nicht verbindlich gegenüber Privaten und Kommunen. Darüber hinaus besteht auch keine Umsetzungspflicht dergestalt, dass die einzeln formulierten Ziele „nach und nach“ umgesetzt werden müssen.

Im Laufe des Jahres werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück oder vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bzw. in dessen Auftrag in einzelnen NATURA2000- Gebieten im Landkreis Osnabrück Erfassungen durchgeführt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke betreten werden. Die Erfassungen dienen der Kartierung und Dokumentation der heimischen Arten und Biotope zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie dem Gebietsmanagement.

Die Erfasser nehmen dabei selbstverständlich Rücksicht auf die Belange der Eigentümer und werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die geplanten Erfassungen, sortiert nach NATURA2000- Gebieten:  Die Tabelle wird laufend aktualisiert.

Informationen zu den einzelnen NATURA2000 - Gebieten im Landkreis Osnabrück: https://terra-natura2000.de